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Website-Zugänglichkeitsanforderungen und gesetzliche Vorschriften

Verstehen Sie die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit von Websites, einschließlich der ADA- und EAA-Gesetze. Dieser Leitfaden hilft Ihnen, Strafen zu vermeiden und inklusive digitale Erlebnisse zu schaffen.
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Warum Barrierefreiheit im Web wichtig ist

Ab 2025 sind Anforderungen an die Barrierefreiheit von Websites ein grundlegender Bestandteil der Online-Präsenz von Organisationen. Barrierefreiheit ist nicht länger optional – sie beeinflusst direkt das Nutzererlebnis, die gesetzliche Konformität und das öffentliche Image einer Marke. Eine nicht inklusive Website riskiert nicht nur, Nutzer auszuschließen, sondern auch, geltende Standards zu verletzen.

Barrierefreiheit stellt sicher, dass Nutzer mit Behinderungen – ob visuell, auditiv, kognitiv oder motorisch – Online-Inhalte ebenso reibungslos nutzen können wie alle anderen. Es geht dabei nicht nur um Alt-Texte oder Farbkontraste. Vielmehr ist es ein ganzheitlicher Denkansatz der universellen Nutzbarkeit – von der Gestaltung bis zur Entwicklung.

Um den modernen Anforderungen an Barrierefreiheit gerecht zu werden, müssen Websites bestimmte technische und inhaltliche Praktiken umsetzen, die Nutzer mit unterschiedlichen Behinderungen unterstützen. Zu den wichtigsten Elementen gehören:

  • Klare Struktur und semantisches HTML. Eine korrekte Verwendung von Überschriften, Listen und HTML5-Elementen hilft Screenreadern, Inhalte richtig zu interpretieren und zu navigieren.
  • Tastaturfreundliche Navigation. Alle interaktiven Elemente – Menüs, Formulare, Buttons – sollten ausschließlich mit der Tastatur zugänglich sein, ohne Maus.
  • Beschreibende Linktexte und zugängliche Formulare. Links sollten ihr Ziel klar benennen (z. B. „Checkliste zur Barrierefreiheit herunterladen“ statt „Hier klicken“), und Formulare müssen klar beschriftete Felder sowie sichtbares, assistenzfreundliches Fehlermanagement enthalten.
  • Medienalternativen wie Transkripte oder Untertitel. Videos und Audios sollten synchronisierte Untertitel oder vollständige Transkripte beinhalten, damit hörgeschädigte Nutzer gleichberechtigten Zugang haben.
Eine wirklich inklusive Website ist nicht nur konform – sie ist mit Bedacht für alle gestaltet, unabhängig von der Fähigkeit.

Die Förderung von Inklusion im Webdesign wird nicht nur von ethischen Werten angetrieben – sie bringt auch praktische Vorteile. Zugängliche Websites schneiden oft besser ab in Benutzerfreundlichkeit, Nutzerbindung und sogar SEO. Zudem erspart eine frühe gesetzeskonforme Ausrichtung später kostspielige Überarbeitungen.

Werfen wir einen genaueren Blick auf verschiedene Gesetze zur Barrierefreiheit, die für Websites und andere digitale Plattformen gelten.

Wichtige Barrierefreiheitsgesetze

Unabhängig davon, ob Ihr Publikum lokal oder international ist: Das Verständnis der gesetzlichen Verpflichtungen hinter Barrierefreiheitsgesetzen ist entscheidend. Immer mehr Länder führen strenge Vorschriften ein, um digitalen Zugang für alle sicherzustellen. Diese Regeln definieren, was als zugänglich gilt, wann Konformität erforderlich ist und wer verantwortlich gemacht wird.

Die meisten Gesetze orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), unterscheiden sich jedoch in Anwendung und Geltung. Hier eine Zusammenfassung wichtiger gesetzlicher Richtlinien, die weltweit die Barrierefreiheit beeinflussen:

Wichtige Barrierefreiheitsgesetze nach Region

GesetzRegionZielgruppeGültigkeitGeltungsbereichDurchsetzung
ADA (Americans with Disabilities Act)USAÖffentliche und private Anbieter von Waren/DienstleistungenJederzeit, unabhängig von Größe oder TrafficVerpflichtet zur Barrierefreiheit gemäß Titel IIIZivilklagen und Maßnahmen des Justizministeriums
Section 508 (Rehabilitation Act)USABundesbehörden und Empfänger staatlicher MittelLaufend – bei Entwicklung und BeschaffungErfordert WCAG 2.0 Level AA KonformitätAudits, Beschaffungsbeschränkungen, Überprüfungen
AODA (Accessibility for Ontarians with Disabilities Act)Kanada (Ontario)Private/NPOs mit 50+ MitarbeiternStufenweise Fristen 2014–2025WCAG 2.0 für Webinhalte und Apps verpflichtendInspektionen, Bußgelder, veröffentlichte Verstöße
EAA (European Accessibility Act)EUUnternehmen mit digitalen Angeboten in der EUAb 28. Juni 2025 voll durchsetzbarWebsites, Apps, E-Commerce, Banking, E-BooksDurch nationale Behörden, EU-weite Harmonisierung
UK Equality Act 2010Vereinigtes KönigreichAlle Anbieter digitaler DiensteDauerhaft, unabhängig von der GrößeVerbietet Diskriminierung durch digitale BarrierenZivilklagen durch Betroffene
EN 301 549EUÖffentliche Stellen und deren AnbieterSeit 2018 bei Neuvergaben verpflichtendDetaillierte Standards für IKT-Produkte/DiensteRisiko: Vertragsablehnung, Sanktionen
Um internationalen Anforderungen gerecht zu werden, streben Sie WCAG 2.2 Level AA an – das reduziert Komplexität.

Gesetzliche Erwartungen sind nicht mehr vage oder freiwillig. Diese Vorschriften bilden das Rückgrat der Durchsetzung von Barrierefreiheit. Verstöße können zu Klagen, Vertragsverlusten und Vertrauensschäden führen. Frühzeitig vorbereitet zu sein ist deutlich kostengünstiger als spätere Korrekturen.

ADA-Anforderungen an digitale Barrierefreiheit

In den USA ist das Americans with Disabilities Act (ADA) eines der meistzitierten und durchgesetzten Gesetze zur Barrierefreiheit von Websites. Obwohl 1990 erlassen – also vor dem Internetzeitalter – wurde es seither durch Gerichtsurteile und das Justizministerium auf Websites und digitale Dienste ausgeweitet, insbesondere für Unternehmen, die als „öffentliche Orte“ gelten.

Das ADA erwähnt Websites nicht explizit, aber laut Rechtsprechung und Behördenrichtlinien fallen sie unter Titel III (Privatwirtschaft) und Titel II (öffentliche Stellen).

Ist Website-Barrierefreiheit gesetzlich vorgeschrieben?

Ja. Nach aktuellen Regierungsrichtlinien ist digitale Barrierefreiheit für die meisten US-Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben – besonders, wenn Produkte verkauft, Dienstleistungen angeboten oder Online-Interaktionen durchgeführt werden. In den letzten Jahren nahm die Zahl der Klagen wegen nicht barrierefreier Websites stark zu.

Die Rechtsgrundlage betrifft nicht nur Großkonzerne. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen geraten ins Visier, insbesondere in Branchen wie E-Commerce, Tourismus, Bildung und Gesundheitswesen. Wenn Ihre Website öffentlich zugängliche Dienste bietet, unterliegen Sie rechtlichen Pflichten gemäß ADA.

  • WCAG-Anwendung: DOJ empfiehlt WCAG 2.1 Level AA als Maßstab.
  • Keine Größenausnahme: Auch Einzelunternehmer müssen die Anforderungen erfüllen.
  • ADA-Klagen: Es reicht aus, wenn Barrieren bestehen – Absicht muss nicht nachgewiesen werden.

Es gibt kein offizielles Zertifikat für ADA-Konformität. Dennoch schützen empfohlene Maßnahmen Ihr Unternehmen rechtlich und zeigen Engagement für digitale Inklusion. Sie verbessern auch UX und SEO nachhaltig.

ADA-Website-Anforderungen (USA)

  • WCAG 2.1 Level AA: Anerkannter Standard laut DOJ.
  • Tastaturzugänglichkeit: Alle Funktionen müssen ohne Maus bedienbar sein.
  • Alt-Texte: Alle Bilder müssen beschreibende Alt-Attribute enthalten.
  • Farbkontraste: Texte müssen für Sehbehinderte lesbar sein.
  • Zugängliche Formulare: Klare Beschriftungen, Anleitungen, Fehleranzeigen.
  • Navigation überspringen: Screenreader-Nutzer können Wiederholungen umgehen.
  • Semantische Struktur: Richtig eingesetzte HTML-Elemente für logischen Seitenaufbau.
  • Screenreader-Kompatibilität: ARIA-Rollen bei Bedarf einsetzen.
  • Untertitel & Transkripte: Für Videos und Audio verpflichtend.
  • Inklusive Interaktionsgestaltung: Keine visuellen oder funktionalen Barrieren.

EAA-Anforderungen an Website-Konformität

Der European Accessibility Act (EAA) ist eines der umfassendsten Gesetze zur Barrierefreiheit in der EU. Ab Juni 2025 soll er einheitliche Anforderungen für digitale Produkte und Dienste in allen Mitgliedsstaaten sicherstellen. Er betrifft insbesondere Websites, mobile Apps und E-Commerce – und ist für Unternehmen mit EU-Kunden bindend.

Definition: Der EAA verpflichtet bestimmte Unternehmen, ihre digitalen Dienste barrierefrei zu gestalten – sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor innerhalb der EU.

Anders als das US-amerikanische ADA, das ursprünglich für physische Orte gedacht war, wurde der EAA von Anfang an für digitale Barrierefreiheit geschaffen. Er ist Teil eines umfassenden EU-Regelwerks und stimmt mit WCAG-Richtlinien überein.

Der EAA ist nicht optional – ab dem 28. Juni 2025 müssen alle betroffenen digitalen Dienste barrierefrei sein, andernfalls drohen hohe Strafen.

Was unterscheidet EAA und ADA?

AspektADA (USA)EAA (EU)
GeltungsbereichFür US-Unternehmen mit öffentlichen Online-DienstenFür alle Unternehmen mit digitalen Angeboten im EU-Markt
UmfangWebsites – oft durch Rechtsprechung definiertWebsites, Apps, E-Books, Banken, Ticketsysteme, Terminals
DurchsetzungZivilklagen, DOJ-MaßnahmenBehördlich mit Bußgeldern, Inspektionen, öffentl. Hinweisen
RechtsklarheitWeit gefasste Sprache, Interpretationen durch KlagenKlare Fristen und Kategorien in allen Mitgliedsstaaten

Unternehmen, die unter die Anforderungen der Website-Konformität in der EU fallen, sollten jetzt mit der Überprüfung ihrer Barrierefreiheitsbereitschaft beginnen. Eine frühzeitige Vorbereitung ermöglicht eine reibungslose Integration der WCAG 2.1- oder 2.2-Standards und vermeidet operative Störungen in letzter Minute.

EAA-Anforderungen an die Barrierefreiheit von Websites (EU)

  • WCAG 2.2 Level AA Pflicht: Klar vorgeschrieben für alle relevanten digitalen Dienste und Plattformen.
  • Barrierefreiheit mobiler Apps: Apps müssen dieselben Anforderungen erfüllen wie Websites.
  • Barrierefreie digitale Dokumente: Dateien wie PDFs müssen für Screenreader und Hilfstechnologien lesbar sein.
  • Konsistente Benutzeroberfläche: Websites sollten vorhersehbare Navigations- und Layoutmuster verwenden.
  • Anpassbare Anzeigeoptionen: Nutzer sollen Textgröße, Kontrast und Abstände selbst anpassen können.
  • Sprachangaben: Seiten müssen die verwendete Sprache deklarieren, um assistiven Technologien korrekte Interpretation zu ermöglichen.
  • Öffentliche Barrierefreiheitserklärung: Websites müssen Konformitätserklärungen und Kontaktmöglichkeiten veröffentlichen.
  • Zugängliche Supportkanäle: Kundenservice muss auch für Menschen mit Behinderung nutzbar sein.
  • Einbindung von Selbstbedienungsterminals: Kioske und ähnliche Systeme, die mit digitalen Diensten verbunden sind, müssen barrierefrei sein.
  • Überwachung und Feedbackprozesse: Unternehmen müssen die Konformität verfolgen und auf Rückmeldungen reagieren.

Was passiert bei Nichteinhaltung

Die Missachtung von Anforderungen an die Website-Barrierefreiheit ist kein geringes Risiko mehr. Mit strengeren Durchsetzungsmechanismen und zunehmenden Präzedenzfällen kann die Nichteinhaltung rechtliche, finanzielle und reputative Folgen haben. Ob durch Nachlässigkeit oder fehlende Vorbereitung – wer seine Pflichten ignoriert, setzt sich vermeidbaren Risiken aus.

Regierungen, Interessenvertretungen und Einzelpersonen haben heute mehr Möglichkeiten, gegen nicht-konforme Websites vorzugehen. Die Durchsetzung beschränkt sich nicht auf Großkonzerne – auch kleine Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Bildungseinrichtungen sind betroffen.

Bei Barrierefreiheitsklagen ist kein Vorsatz erforderlich – das Vorhandensein von Zugangshindernissen reicht aus.

Folgen bei Nichteinhaltung

Art der SanktionDetails & Beispiele
Finanzielle StrafenNicht-konforme Websites können mit Geldbußen von einigen tausend bis zu mehreren hunderttausend Dollar belegt werden – je nach Gesetz und Region.
Klagen & VergleicheAllein in den USA werden jährlich Tausende ADA-Klagen eingereicht, die oft teure Vergleiche nach sich ziehen.
Öffentliche BloßstellungVerstöße werden häufig von Watchdog-Organisationen publik gemacht, was den Markenruf schädigt und Vertrauen kostet.
Verlust staatlicher AufträgeFür Auftragnehmer im öffentlichen Sektor kann Nichteinhaltung zum Vertragsverlust oder Ausschluss bei Ausschreibungen führen.
BetriebsunterbrechungRechtliche Schritte können Sofortmaßnahmen zur Fehlerbehebung erforderlich machen, was Entwicklung verzögert und Ressourcen bindet.

Regierungs- und Aufsichtsbehörden setzen die Vorschriften durch Audits, Beschwerden und gerichtliche Schritte durch. Die Kosten einer Nichteinhaltung übersteigen in der Regel den Aufwand für präventive Verbesserungen – zumal die Strafen für Verstöße weiter steigen.

So wird Ihre Website barrierefrei

Die Umsetzung von Barrierefreiheit ist ein mehrstufiger Prozess aus Design, Entwicklung, Tests und kontinuierlicher Pflege.

  1. Barrierefreiheitsaudit durchführen: Identifizieren Sie mit Tools und manuellen Tests Hindernisse in Navigation, Medien, Textalternativen und Kontrasten.
  2. WCAG-Richtlinien befolgen: Setzen Sie WCAG 2.1 oder 2.2 mit Level AA als Mindeststandard um.
  3. Semantisches HTML verwenden: Strukturieren Sie Inhalte mit klarer Auszeichnung – inklusive Überschriften, ARIA-Labels und Alt-Texten.
  4. Tastaturnavigation aktivieren: Alle interaktiven Komponenten müssen ohne Maus bedienbar sein.
  5. Medienalternativen bereitstellen: Untertitel für Videos, Transkripte für Audio, beschreibender Text für Infografiken.
  6. Team schulen: Bilden Sie Ihre Entwickler, Designer und Content-Ersteller in inklusivem Webdesign weiter.
  7. Barrierefreiheitspolitik festlegen: Veröffentlichen Sie eine Zugänglichkeitserklärung und bieten Sie Kontaktmöglichkeiten.
Barrierefreiheit ist kein Einmalprojekt – sondern ein dauerhaftes Engagement für digitale Inklusion.

Die effektivsten Strategien zur Barrierefreiheit beginnen schon beim Design und werden durch kontinuierliches Monitoring gestützt. Der Fokus auf Barrierefreiheit verbessert nicht nur die rechtliche Situation, sondern auch Usability, SEO und Markenreputation.

Barrierefreiheit mit einem Widget vereinfachen

Für Website-Betreiber, die schnell und effektiv Barrierefreiheit verbessern möchten, ist ein vorgefertigtes Tool wie das Elfsight ADA Compliance Widget eine gute Lösung. Es ermöglicht Nutzern die Anpassung von Schriftgrößen, Kontrasten, Abständen und anderen Anzeigeoptionen – ohne das Design der Website ändern zu müssen.

Das Widget lässt sich in nahezu alle Plattformen integrieren – darunter HTML, WordPress, Wix, Shopify u.v.m. – und hilft Unternehmen, Konformität zu erreichen und die Nutzererfahrung für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Es ersetzt nicht alle Maßnahmen, ist aber eine smarte Ergänzung breiterer Barrierefreiheitsstrategien.

Häufig gestellte Fragen

Was passiert, wenn meine Website nicht-barrierefreie Inhalte Dritter verwendet?

Sie sind dennoch für die Gesamtbarrierefreiheit Ihrer Website verantwortlich – auch bei externen Inhalten wie Plugins. Prüfen Sie Drittanbieter auf Barrierefreiheit oder bieten Sie Alternativen an.

Wie oft sollte ich die Barrierefreiheit meiner Website prüfen oder aktualisieren?

Am besten bei jeder größeren Aktualisierung oder Neugestaltung. Selbst kleine Änderungen können Probleme verursachen – vierteljährliche Audits oder kontinuierliches Monitoring sind empfehlenswert.

Ist Barrierefreiheit nur für Menschen mit dauerhaften Behinderungen relevant?

Nein. Sie hilft auch bei temporären Einschränkungen (z. B. gebrochene Hand), situativen Barrieren (z. B. schlechte Beleuchtung) und altersbedingten Veränderungen. Sie steigert die allgemeine Benutzerfreundlichkeit.

Kann ich verklagt werden, auch wenn ich nicht wusste, dass meine Website nicht barrierefrei ist?

Ja. Die meisten Gesetze – inkl. ADA – gelten unabhängig von der Absicht. Schon das Bestehen von Barrieren kann rechtliche Folgen haben.

Wirken sich Barrierefreiheitsmaßnahmen auf SEO aus?

Absolut. Viele Verbesserungen – wie semantisches HTML, beschreibende Links und Alt-Texte – fördern auch die Indexierung durch Suchmaschinen und das Nutzerengagement.

Fazit

Wie dieser Leitfaden zeigt, geht es bei der Barrierefreiheit nicht nur um gesetzliche Pflichten – sondern um ein Bekenntnis zu Inklusion, Benutzerfreundlichkeit und Zukunftssicherheit. Von ADA in den USA bis zum EAA in der EU: Weltweit gilt zunehmend, dass digitale Inhalte für alle zugänglich sein müssen.

Jetzt aktiv zu werden – durch Audits, Konformitätskonzepte und Tools wie das Elfsight ADA Compliance Widget – schützt Sie vor Strafen, verbessert Ihre Sichtbarkeit und erweitert Ihre Zielgruppe. Barrierefreiheit ist keine Modeerscheinung, sondern eine dauerhafte Verantwortung. Mit einer zugänglichen Website schaffen Sie ein besseres Web für alle.